Reisebedingungen
der KaiYuan Information & Business GmbH für Pauschalreisen nach China (Marke TOCHINA), Fassung für Gruppen-, Individual- und Delegationsreisen. Stand: November 2026.
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a bis 651y BGB. Sie gelten zusammen mit der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung. Ihre gesetzlichen Rechte als Reisende oder Reisender bleiben unberührt.
Für die auf tochina.de als Standard-Rundreisen gekennzeichneten Reisen gelten unsere gesonderten Reisebedingungen für Standard-Rundreisen. Reisen anderer Veranstalter (zum Beispiel Gebeco), die wir auf tochina.de vorstellen und die Sie unmittelbar bei diesem Veranstalter buchen, unterliegen nicht diesen Bedingungen, sondern den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
1. Anmeldung und Vertragsschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an; an dieses Angebot sind Sie 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung in Textform zustande. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot, das Sie innerhalb von 10 Tagen annehmen können. Wer weitere Personen anmeldet, steht für deren Vertragspflichten nur ein, wenn er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge besteht bei Pauschalreiseverträgen nicht (§ 312 Abs. 7 BGB).
2. Zahlung
Zahlungen auf den Reisepreis fordern wir erst, nachdem Sie den Sicherungsschein erhalten haben (§ 651t BGB). Danach ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern unser Rücktrittsrecht nach Ziffer 9 nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Zahlen Sie trotz Mahnung mit angemessener Frist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 6 verlangen.
3. Leistungen
Welche Leistungen wir schulden, ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung. Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur verbindlich, wenn wir sie in Textform bestätigt haben.
4. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss (zum Beispiel Flugzeiten, Reihenfolge der Programmpunkte, ein gleichwertiges Hotel) sind nur zulässig, wenn sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir informieren Sie darüber unverzüglich, klar und hervorgehoben in Textform. Bei einer erheblichen Änderung können Sie die Änderung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bieten wir eine Ersatzreise an, können Sie auch diese wählen (§ 651g BGB). Mängelrechte bleiben unberührt.
5. Preisänderungen
Wir können den Reisepreis nach Vertragsschluss nur erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss (a) die Kosten der Personenbeförderung wegen höherer Treibstoff- oder Energiekosten, (b) Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Flughafen- oder Sicherheitsgebühren oder (c) die für die Reise geltenden Wechselkurse ändern und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Erhöhen sich Kosten pro Person, geben wir genau diesen Betrag weiter; erhöhen sie sich für die Gruppe, teilen wir den Betrag durch die Zahl der Teilnehmer. Wir unterrichten Sie in Textform über die Erhöhung, ihre Gründe und ihre Berechnung, spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn; später ist keine Erhöhung mehr möglich. Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, können Sie sie annehmen oder kostenfrei zurücktreten. Sinken die genannten Kosten, können Sie eine entsprechende Senkung des Reisepreises verlangen; tatsächlich entstandene Verwaltungskosten dürfen wir abziehen und weisen sie Ihnen auf Wunsch nach.
6. Rücktritt durch Sie vor Reisebeginn
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; bitte erklären Sie den Rücktritt in Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei uns. Wir verlieren dann den Anspruch auf den Reisepreis und können stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie ist nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen wie folgt pauschaliert (jeweils in Prozent des Reisepreises pro Person):
A. Reisen mit Flug (Gruppenflug im Reisepreis enthalten)
| Zugang des Rücktritts | Entschädigung |
|---|---|
| bis zum 61. Tag vor Reisebeginn | 20 % |
| vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 35 % |
| vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn | 50 % |
| vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn | 70 % |
| ab dem 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt | 85 % |
B. Reisen ohne Flug (Eigenanreise)
| Zugang des Rücktritts | Entschädigung |
|---|---|
| bis zum 61. Tag vor Reisebeginn | 15 % |
| vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 25 % |
| vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn | 40 % |
| vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn | 60 % |
| ab dem 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt | 80 % |
Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dann zahlen Sie nur diesen. Auf Ihr Verlangen begründen wir die Höhe der Entschädigung. Keine Entschädigung fällt an, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB). Erstattungen leisten wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Ersatzperson
Sie können bis 7 Tage vor Reisebeginn in Textform erklären, dass eine andere Person an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Wir können widersprechen, wenn diese Person die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt (zum Beispiel Einreisevoraussetzungen). Sie und die Ersatzperson haften gemeinsam für den Reisepreis und für die durch den Wechsel tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten (zum Beispiel Umschreibung von Flugtickets); diese weisen wir Ihnen nach.
8. Umbuchungswünsche
Ein Anspruch auf Änderung von Reisetermin, Abflugort, Unterkunft oder Beförderung nach Vertragsschluss besteht nicht. Soweit eine Änderung möglich ist, berechnen wir bis zum 61. Tag vor Reisebeginn € 50 pro Person zuzüglich der nachgewiesenen Mehrkosten der Leistungsträger. Spätere Änderungen sind nur über Rücktritt nach Ziffer 6 und Neuanmeldung möglich. Ausgestellte Gruppenflugtickets können nach den Tarifbedingungen der Fluggesellschaft in der Regel nicht umgebucht werden.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung eine Mindestteilnehmerzahl genannt, können wir bis zu dem dort genannten Zeitpunkt, spätestens 35 Tage vor Reisebeginn, vom Vertrag zurücktreten, wenn sie nicht erreicht ist. Zeichnet sich dies früher ab, informieren wir Sie sofort. Ihre Zahlungen erstatten wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Stört eine Reisende oder ein Reisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig oder verhält sich in solchem Maß vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Wir behalten dann den Anspruch auf den Reisepreis, rechnen aber ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung an.
11. Ihre Mitwirkung bei Reisemängeln
Bitte zeigen Sie Mängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort oder uns unter der in der Buchungsbestätigung genannten Notfallnummer an, damit wir Abhilfe schaffen können. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Minderung und Schadensersatz insoweit entfallen (§ 651o BGB). Vor einer Kündigung wegen eines erheblichen Mangels setzen Sie uns bitte eine angemessene Frist zur Abhilfe, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird verweigert oder ist sofort nötig. Gepäckschäden und Gepäckverspätungen bei Flügen melden Sie bitte zusätzlich sofort am Flughafen der Fluggesellschaft (Schadensanzeige).
12. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB). Ansprüche nach internationalen Übereinkommen, insbesondere dem Montrealer Übereinkommen, bleiben unberührt. Für Leistungen, die wir erkennbar nur als Fremdleistung vermitteln und die in der Buchungsbestätigung so gekennzeichnet sind, haften wir nicht als Veranstalter.
13. Pass, Visum, Gesundheit
Über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten der Volksrepublik China informieren wir Sie vor Vertragsschluss; Änderungen teilen wir Ihnen mit. Unsere Angaben gelten für deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass. Für gültige Reisedokumente, erforderliche Impfungen und die Einhaltung der Zoll- und Devisenvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, soweit wir Sie zutreffend informiert haben.
14. Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen Reisemängeln richten Sie bitte an uns. Sie verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte (§ 651j BGB).
15. Datenschutz, Streitbeilegung, anwendbares Recht
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Anmeldung und unter tochina.de/datenschutz. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu nicht verpflichtet. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Reiseveranstalter
KaiYuan Information & Business GmbH, Hackerbrücke 6, 80335 München
Geschäftsführer: Hongtu Zhou
Amtsgericht München, HRB 160318
Telefon +49 89 638 9955 50
travel@tochina.de
Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
