Gewinnspiel
Kostenlos nach China mit tochina.de und Lufthansa.

tochina.de hat seine Internetseite einem Relaunch unterzogen. Grund genug den neuen Internetauftritt mit einem Gewinnspiel zu feiern. Aus diesem Grund verlost tochina.de zwei Flugtickets nach China im Wert von 1.600.- Euro1.
Tauchen Sie ein, in eine eigene Welt. Reisen Sie nach China und erleben sie einen nie dagewesenen Urlaub, der sie noch lange fesseln wird.
Egal wie, wohin oder mit wem Sie nach China reisen möchten. Wir bieten Ihnen ausgewogene Basispakete und beraten Sie auch gerne bei der Zusammenstellung Ihrer ganz persönlichen und individuellen China-Reise. Mit denen Sie gewonnen Flugtickets und unseren Reisebausteinen, können sie den Gewinn zu einer kompletten Chinareise ausbauen, sofern Sie nicht „auf eigene Faust“ durch China reisen möchten.
Welche Reisen sind nach ihrem Geschmack? Welches sind Ihre Lieblingsziele in China?
1Der ausgelobte Preis von 1.600.- Euro für die Flugtickets nach China entsprechen dem aktuellen Tagespreis bei der Veröffentlichung des Gewinnspiels. Sollten die Preise zum gewünschten Termin niedriger sein, besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung der Differenz. Sollten die Preise zum gewünschten Reisetermin höher sein, werden die Mehrkosten durch www.tochina.de getragen. Für den Gewinner/die Gewinnerin entstehen keine Mehrkosten.
Wir versichern, die Angaben nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel wir die angegebene Emailadresse als Empfänger des Newsletter der Internetseiten des China Information Gateway und tochina.de eingetragen. Selbstverständlich kann man sich nach dem Empfang des erstens Newsletters eigenständig abmelden. Die Auslosung der Gewinner findet im April 2011 statt. Teilnahmeschluss ist der 31.03.2011. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und die Namen auf www.tochina.de veröffentlicht. Rechtsweg und Barauszahlung der Preise sind ausgeschlossen. Teilnehmer, die unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben, sind nicht gewinnberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.














